(dmb) Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter blieb auch im Jahr 2022 hoch. Rund 850.000 Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der rund 300 örtlichen Mietervereine 2022 durchgeführt. Über 98 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Damit sind in Mietangelegenheiten die DMB-Mietervereine Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten.
Die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine im Jahr 2022
- Betriebskosten 41,7 %
- Wohnungsmängel 17,0 %
- Allg. Vertragsangelegenheiten 11,5 %
- Kündigungen durch den Vermieter 7,9 %
- Mieterhöhung (Vergleichsmiete) 7,9 %
- Mietkaution 4,9 %
- Kündigungen durch den Mieter 3,9 %
- Schönheitsreparaturen 2,6 %
- Modernisierung 1,8 %
- Umwandlung/Eigentümerwechsel 0,8 %
Deutlich mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2022 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten, inkl. Heizkosten“ und „Wohnungsmängel“. Sie sind die dominierenden Rechtsberatungsthemen in den Mietervereinen.
Unter das dritthäufigste Beratungsthema „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“ fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohngemeinschaften aber auch die Frage, ob Tierhaltung erlaubt ist bis hin zu der Frage, ob auf dem Balkon Solarmodule angebracht werden dürfen.
Aufgrund der hohen Inflation rückte das Thema Indexmiete insbesondere bei den Mietervereinen in Städten mit angespannten Wohnungsmarkt in den Vordergrund. In den großen Metropolen enthalten immer mehr der neu abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung. Eine deutliche Zunahme gegenüber 2021. In bestehenden Mietverhältnissen mit Indexmietverträgen wird die durchsetzbare Indexmieterhöhung nach den Erfahrungen der DMB-Mietervereine i.d.R. aufgeschlagen, was in der aktuellen Situation einen erheblichen Mietpreisanstieg und damit gestiegenen Beratungsbedarf zur Folge hat.
182.117 Gerichtsentscheidungen im Wohnraummietrecht 2021
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2021 erneut gesunken. 182.117 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 6,12 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich, insgesamt um rund 48 Prozent.
Wohnraummietsachen 2020: 182.117; 2019: 193.992 2021:213.518
davon:
Amtsgericht 2020:174.465; 2019:185.885 2021:205.259
Landgericht/Berufungsinstanz 2020:7.652 2019:8.107 2021:8.259
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen im Jahr 2022
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind die Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.
- Vertragsverletzungen 29,5 %
- Mietkaution 17,3 %
- Mieterhöhung 15,4 %
- Nebenkosten 15,1 %
- Eigenbedarf 8,4 %
- Fristlose Kündigung 5,9 %
- Ordentliche Kündigung 1,9 %
- Schönheitsreparaturen 0,7 %
- Modernisierung 0,6 %
- Ohne Zuordnung, keinem der o.g.
Themen zuzuordnen, Sonstiges 5,1 %
Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.
Das Thema „Mietkaution“ (17,3 %) ist der zweithäufigste Prozessgegenstand, dicht gefolgt von „Mieterhöhung“ (15,4 %) und dem Beratungsklassiker „Nebenkosten“ (15,1 %). Eigenbedarfskündigungen sind mit 8,4 Prozent Streitgegenstand Nr. 5, die Tendenz ist seit einigen Jahren steigend.
Werden die Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2021 rund 28.000 Mal um Mieterhöhungen und rund 15.000 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um den häufigsten Kündigungsgrund der Vermieter, den Eigenbedarf.