Heilbad Heiligenstadt. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 in der historischen Altstadt von Heilbad Heiligenstadt ist am 31.12. und 1.1. verboten. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz., teilt Bürgermeister Thomas Spielmann mit. Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.