Gemäß §§ 979 ff. BGB werden am Donnerstag, 22.09.2022 ab 15.00 Uhr in der
Stadt Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde, folgende Fundgegenstände, die in der Zeit vom 03/2020 – 06/2021 beim Fundbüro abgegeben worden sind, meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert:
- zahlreiche Fahrräder, gebraucht
- diverse Kleidungsstücke, gebraucht
- Armbanduhren, gebraucht
- Brille, Handy, gebraucht
- verschiedene Kleinteile, gebraucht
und andere Stücke wie Einkaufsrolly, Handtasche, Rucksack usw. - In sämtlichen Fällen haben die Finder auf den Gegenstand verzichtet. Eine
Gewährleistung für den Wert sowie die Funktionsfähigkeit der Fundgegenstände wird von der Stadt nicht übernommen. Die Größe von Kleidungsstücken wird, sofern ersichtlich, bekannt gegeben.
Die Eigentümer werden hiermit gemäß §§ 980, 981, 983, 384 BGB aufgefordert,
innerhalb von sechs Wochen ab Datum der Bekanntmachung ihre Rechte im
Bürgerbüro, Rathaus Wasserturm, OT Leinefelde, 37327 Leinefelde-Worbis
wahrzunehmen.
Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen
Fundgegenständen geltend gemacht werden.
Ihr
Bürgerbüro