Deutscher Tierschutzbund wirbt für Katzenschutzverordnung
Anlässlich des Internationalen Tags der Katze am 8. August macht sich der Deutsche Tierschutzbund für eine deutschlandweite Regelung zum Schutz von Katzen stark: Um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern und das damit einhergehende Leid der Straßenkatzen zu verringern, fordert der Verband eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen.
Im Rahmen seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ klärt der Deutsche Tierschutzbund über die Problematik und die Herausforderungen für die Tierheime auf: www.tierheime-helfen.de/katzenschutz.
„Unkastrierte Katzen und Kater pflanzen sich draußen unkontrolliert fort und sorgen für unerwünschten Nachwuchs, der entweder im Tierheim landet oder die Population der frei lebenden Straßenkatzen vergrößert“, erklärt Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Nur die Kastration kann helfen, das Leid der Straßenkatzen zu minimieren und gleichzeitig die Tierheime zu entlasten.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher die Einführung einer bundesweiten Katzenschutzverordnung.
Straßenkatzen hungern und leiden unter Krankheiten
Geschätzte zwei Millionen Straßenkatzen gibt es bundesweit. Sie alle sind Nachkommen von nicht kastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Auch wenn sie sich alleine durchschlagen müssen, sind es keine Wildtiere. Als domestizierte Haustiere sind sie auf menschliche Zuwendung angewiesen. Sehr häufig leiden Straßenkatzen unter Krankheiten, Parasiten sowie Mangel- oder Unterernährung. Viele Tierschutzvereine kümmern sich, indem sie betreute Futterstellen einrichten, die Tiere einfangen, kastrieren lassen, in ihrer vertrauten Umgebung wieder freilassen und weiter versorgen.
Manche Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran
Um dem Problem der Straßenkatzen Herr zu werden und das Katzenelend einzudämmen, haben mittlerweile mehr als tausend Städte und Gemeinden eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen erlassen. Die meisten Kommunen mit einer solchen Katzenschutzverordnung finden sich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im größten Bundesland, Bayern, sieht die Lage aber zum Beispiel anders aus: Die erste wirksame Katzenschutzverordnung, das heißt mit eindeutig definiertem Geltungsbereich, ist dort erst kürzlich in der Gemeinde Laufen erlassen worden.
Neben der Kastration wird in den Katzenschutzverordnungen die Kennzeichnung der Katzen durch einen Transponder mit Mikrochip und eine Registrierung, etwa bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, vorgeschrieben. Kennzeichnung und Registrierung bieten die Möglichkeit, jede Katze ihrem Besitzer zuzuordnen – und damit auch den Vorteil, dass entlaufene Tiere, die im Tierheim landen, dort weniger lang verbleiben, sondern schneller wieder nach Hause können.