Nach mehr als zwei Jahren harter Parlamentarischer Auseinandersetzung ist heute der Mindestabstand von 1000 Metern in der Thüringer Bauordnung verankert worden. Das entsprechende CDU-Gesetz fand eine Mehrheit im Thüringer Landtag.

„Damit gilt für Thüringen der 1000-Meter-Standard als Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung. Wenn Windradbetreiber existierende Regionalpläne beklagen, setzen wir damit ein Stoppschild: Es gilt weiter die 1000-Meter-Abstandsregel“, erklärte dazu der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss.

Ein Rückfall in die Privilegierung der Windkraft in der Bauordnung werde damit für diesen Nahbereich zur Wohnbebauung unterbunden. Gleichzeitig machte Marcus Malsch als forst- und infrastrukturpolitischer Sprecher der Fraktion deutlich, dass es keine Änderung am Waldgesetz geben wird. „Das Waldgesetz gilt weiterhin und es gibt kein Rütteln am Verbot von Windrädern im Wald. Das gilt auch für Kalamitätsflächen“, erklärte Malsch.

Auch stellt das Gesetz der CDU-Fraktion laut Gottweiss sicher, dass auch weiter die Kompetenz in den Regionen entscheidend bleibt. „Rot-Rot-Grün wollte die Kompetenz der Planungsregionen aushebeln und es den Gemeinden ermöglichen, den Mindestabstand deutlich zu unterschreiten.“ Das werde mit dem CDU-Gesetz unterbunden, da er auch den Orientierungsmaßstab für alle künftigen Regionalplanungen vorgebe. „Wir stellen sicher, dass die Planungsgemeinschaften weiterhin durch eine eigenständige Abwägung die Bevölkerung vor einem zu nahen Heranrücken von Windrädern an die Wohnbebauung schützen können.

Das entspricht exakt der Wirkung der bayrischen Regelung“, erläuterte Gottweiss. „Die CDU-Fraktion hat somit Wort gehalten. Mit Waldgesetz und Bauordnung ist ein wesentlicher Rahmen für einen bürgerfreundlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt“, so der CDU-Politiker.