Verbraucherzentrale Thüringen fordert die Einführung verbindlicher Vorgaben gegen Lebensmittelverschwendung
12 Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jedes Jahr auf dem Müll – etwa die Hälfte davon wäre vermeidbar. Dabei hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die jährlichen Lebensmittelabfälle bis 2030 um die Hälfte zu verringern. Die Verbraucherzentrale Thüringen zeigt Ansatzpunkte für Handel und Politik auf.
Mit der „Nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung“ will Deutschland seine Lebensmittelabfälle bis 2030 halbieren. Bislang setzt die Bundesregierung dabei auf Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit – mit mäßigem Erfolg. Die Verbraucherzentrale sieht beim Handel einen wichtigen Ansatzpunkt.
„Es liegt nahe, dass Händler abgelaufene oder aussortierte Waren beispielsweise an soziale Einrichtungen verschenken, statt noch Genießbares in die Tonne zu werfen“, sagt Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Doch so einfach ist es leider nicht. Zwar darf ein Lebensmittel, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, noch verkauft oder verschenkt werden. Allerdings haftet dann der Händler und nicht mehr der Hersteller.“ Dieses Risiko gehen Supermarktbetreiber in der Regel nicht gerne ein.
Ein Blick in europäische Nachbarländer zeigt, dass es auch anders geht. Hier gibt es bereits Gesetze, die den Handel von Haftungsfragen befreien, die Lebensmittelspenden ab einer bestimmen Ladengröße vorschreiben oder die für Steuererleichterungen sorgen, wenn Händler Abfälle reduzieren. Auch für Deutschland braucht es verbindliche Vorgaben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet aktuell an verpflichtenden Richtlinien um Lebensmittelabfälle zu reduzieren und Spenden zu erleichtern.
Unförmiges Obst und Gemüse wandert in den Müll
Hinzu kommt, dass besonders häufig Lebensmittel ohne Mindesthaltbarkeitsdatum wie Obst und Gemüse im Müll landen. „Eine Rolle spielen hier die hohen Anforderungen des Handels“, erklärt Tina Hanke. „Äpfel, Kartoffeln oder Kohlrabis, die zu klein oder unförmig sind, werden aussortiert, noch bevor sie überhaupt in den Regalen landen. Auf diese Vorgaben sollten Händler verzichten.“
Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen ergab zudem, dass Kohlrabi, Blumenkohl, Brokkoli oder Eisbergsalat fast ausschließlich nach Stückzahl statt nach Gewicht angeboten werden. Um möglichst viel für ihr Geld zu bekommen, greifen Verbraucher:innen dadurch häufig zu größeren Mengen als sie benötigen. Die Reste wandern in den Müll. Die nicht verkaufte, kleinere Ware bleibt oft im Laden liegen und muss ebenfalls entsorgt werden. „Obst und Gemüse sollte grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stückzahl verkauft werden“, so die Expertin.
Was können Verbraucher tun?
Der größte Teil der Lebensmittelabfälle fällt laut BMEL in privaten Haushalten an – rund 75 Kilogramm pro Kopf und Jahr. „Hier ist jede und jeder von uns gefragt, selbst etwas zu tun“, sagt Tina Hanke. „Wir haben vieles selbst in der Hand: von einer besseren Einkaufsplanung über die richtige Lagerung von Apfel, Brot und Co. bis hin zur geschickten Resteverwertung. Jeder kann einen Beitrag leisten, damit weniger Lebensmittel im Müll landen.“
Viele hilfreiche Tipps und Tricks wie unseren praktischen Portionsplaner finden sie unter vzth.de. Für Fragen rund um die Vermeidung von Lebensmittelabfällen kontaktieren Sie die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder an lebensmittel@vzth.de.