Die Thüringer Landesregierung hat sich heute in ihrer Kabinettsitzung darauf verständigt, von der Übergangsregelung im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz (§28a Abs. 10 Satz 3 IfSG-E) Gebrauch zu machen.

Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 – nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den vorgesehenen Basisregelungen auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die Infektionszahlen erreichen in Thüringen täglich neue Rekordwerte. Wir gehören zu den Bundesländern mit der höchsten Inzidenz und die Zahl der Krankenhauseinweisungen steigt. Covid-19 ist weiterhin eine ernst zu nehmende Krankheit. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt, sämtliche Maßnahmen über Bord zu werfen. Der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht neben den Basismaßnahmen eine Übergangsbestimmung bis zum 2. April, nach der weitergehende Maßnahmen auch ohne Landtagsbeschluss festgelegt werden können. Angesichts der aktuellen Lage werden wir diese Möglichkeit nutzen, um damit zumindest bis Anfang April noch wichtige Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen umzusetzen.“