Nach der Diskussion um die Anschuldigungen gegen Springreiter Ludger Beerbaum hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) entschieden, die umstrittene Trainingsmethode des Touchierens zu verbieten. Beerbaum hatte gegen die Vorwürfe, er habe bei seinen Pferden das verbotene Barren angewandt, argumentiert, dass es sich lediglich um erlaubtes Touchieren gehandelt habe. Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, kommentiert:

„Die Entscheidung der FN ist richtig und war lange überfällig. Aus Tierschutzsicht ist neben dem Barren auch das Touchieren klar abzulehnen, das haben wir immer deutlich gemacht.

Der Übergang zwischen den beiden Methoden ist fließend und nicht trennbar. Ob ein Pferd beim Springen an den Beinen berührt wird oder dort einen Schlag erhält, war noch nie kontrollierbar. Mit diesem Verbot wird deshalb endlich konsequent ein bisher bestehendes Schlupfloch für die Anwendung tierschutzwidriger Methoden im Pferdesport geschlossen. Und auch beim Touchieren waren die psychischen Folgen für Pferde nie zu unterschätzen, die lernen, ihren eigenen Fähigkeiten nicht trauen zu können.

Das Verbot gibt Hoffnung, dass die Arbeit der Kommission für Ausbildungsmethoden zukünftig auch zum Verbot weiterer tierschutzrelevanter Trainingsmethoden führt, wie beispielsweise der Rollkur. Für diese bestehen bislang ebenfalls nur halbherzige, nicht kontrollierbare Einschränkungen.“