Am morgigen 20. Oktober ist bundesweit „Tag der Allee“. In Thüringen wurden Alleen mit der Neufassung des Naturschutzgesetzes im August 2019 unter besonderen Schutz gestellt. Dazu erklärt Umweltstaatssekretär Olaf Möller: „Alleen werden immer kostbarer. Sie prägen seit Jahrhunderten die Landschaft.

Es gibt Laubbaumalleen mit Linde, Ahorn, Mehlbeere oder Eberesche oder Obstbaumalleen, deren Früchte immer noch regelmäßig geerntet werden. Diese Alleen sehen nicht nur schön aus, sie sind auch ein wichtiger Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und Insekten“.

Darüber hinaus sind Alleen auch willkommene Schattenspender für Radfahrer. Die langfristige Sicherung stellt in Zeiten des Klimawandels und erhöhter Anforderungen an die Verkehrssicherung eine große Herausforderung dar, für deren erfolgreiche Umsetzung mit der Novellierung des Naturschutzrechts eine wichtige Weichenstellung vorgenommen wurde.

 Der „Tag der Allee“ wird seit dem Jahr 2008 alljährlich am 20. Oktober ausgerichtet. Dazu rufen jährlich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Alleenschutzgemeinschaft (ASG), die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und die Arbeitsgemeinschaft deutsche Alleenstraße auf.

Auszug Thüringer Naturschutzgesetz §14.3:

Alleen im Sinne dieses Gesetzes sind beidseitig der Straße oder des Weges ausgeprägte Baumreihen von Bäumen meist gleicher Art und in regelmäßigem Pflanzabstand, der in der Regel einen Kronenschluss in der Reihe zulässt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die den Charakter als Allee auf Dauer ändern können, sind verboten. Von den Verboten ausgenommen sind solche Fäll- und Schnittmaßnahmen, die den Charakter als Allee auf Dauer ändern können, die jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind; vor der Durchführung ist das Benehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde herzustellen.