Ende 2021 waren bei den Behörden in Deutschland rund 23 700 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 5 % weniger als im Vorjahr.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Ende 2021 außerdem wie im Vorjahr 2 290 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Ausübung der Prostitutionstätigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeinträchtigt. Diese Gründe dürften für den Rückgang der Anzahl der angemeldeten Prostituierten von rund 40 400 im Vor-Corona-Jahr 2019 auf 23 700 Ende 2021 verantwortlich sein. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe blieb 2021 im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 2 290. Erstmals liegt bei den erlaubten Gewerben kein Anstieg vor. Ende 2019 waren es 2 170 Gewerbe. Bei 93 % der Ende 2021 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen 7 % der Erlaubnisse. 

Ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit 

Von den 23 700 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nämlich 18 100 beziehungsweise 76 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 4 900 oder 21 % waren 45 Jahre oder älter und 700 (3 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 4 500 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 19 %. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 8 600 (36 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 2 600 (11 %) und die ungarische mit 1 500 (6 %). 

Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt. 

Die Statistik über die Prostitutionstätigkeit beruht auf den Angaben bei der Anmeldung. Die Angabe des Geschlechts ist bei der Anmeldung nicht vorgesehen. Das Geschlecht der Prostituierten wird daher entsprechend der Rechtsgrundlage der Statistik nicht erhoben. Die Statistik umfasst geschlechtsunabhängig alle gemeldeten Prostituierten. 

Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden.