Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr erteilt siebzehn Frauen und sechs Männern am Freitag, 18. September, die kirchliche Lehrbeauftragung für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten im Eichsfeld, in Erfurt, Gebesee und Weimar.
Allein vom Eichsfeld sind es zehn Frauen und zwei Männer, die ihre Beauftragung erhalten. Die Urkunden für diese Beauftragung, die im Staatskirchenrecht „Missio canonica“ heißt, überreicht der Bischof im Rahmen einer Heiligen Messe um 17 Uhr im Erfurter Mariendom. Bis dahin unterrichteten die Lehrerinnen und Lehrer mit einer vorläufigen Erlaubnis das Fach Religion.
Für den Bischof bezeugen Religionslehrerinnen und -lehrer die Frohe Botschaft Jesu Christi. „Die Schülerinnen und Schüler brauchen solche authentischen Zeuginnen und Zeugen, mit denen sie gemeinsam dem Glauben der Katholischen Kirche begegnen, über Gott im Raum der Schule sprechen und Orientierung für ihr Leben finden können“, schreibt Neymeyr in einem Brief an 23 Männer und Frauen.
Nach jüngsten Zahlen unterrichten 170 katholische Religionslehrerinnen und -lehrer in Thüringen an staatlichen Schulen. Hinzukommen 40 kirchliche Mitarbeiter als sogenannte Gestellungskräfte. Der Religionsunterricht ist im Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch in der Thüringer Landesverfassung (Art. 25) als ordentliches Lehrfach verankert.
Träger dieser religiösen Unterweisung ist der Staat, wobei der Unterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erfolgen muss, wie es im Grundgesetz heißt. Staat und Kirche kooperieren hier also, weshalb nicht nur das Kultusministerium, sondern auch der Bischof bei der Bestellung der Lehrkräfte gefragt ist.
Peter Weidemann